Wie erklärt man seine Einkünfte in Frankreich im Jahr 2025?
Aktualisiert am 21/05/2026
Haben Sie im Jahr 2025 Einkünfte über Roomlala erzielt und fragen sich, wie Sie diese versteuern sollen? Keine Sorge, hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuererklärung für 2026 auszufüllen.
Dieser Artikel soll Ihnen eine Orientierung bieten. Er ersetzt nicht den Rat eines Fachmanns: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
In welcher Kategorie müssen Sie Ihre Roomlala-Einkünfte angeben?
Die Einkünfte, die Sie über Roomlala erhalten, entsprechen einer möblierten Vermietung. Sie werden daher nicht in der Kategorie der „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ (die nur die unmöblierte Vermietung betrifft) angegeben, sondern in der der gewerblichen und industriellen Gewinne, oder BIC (Bénéfices Industriels et Commerciaux).
Die Angabe erfolgt auf dem Zusatzformular 2042-C-PRO, im Abschnitt „Einkünfte aus nicht-gewerblicher möblierter Vermietung“. Je nach Ihrer Situation trifft einer der drei folgenden Fälle auf Sie zu.
Fall Nr. 1: Sie vermieten ein Zimmer in Ihrem Hauptwohnsitz
Gute Nachrichten: Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind Ihre Einkünfte vollständig steuerfrei. Sie müssen dann nichts angeben.
Die drei zu erfüllenden Bedingungen, gültig für die Einkünfte des Jahres 2025:
- Das vermietete Zimmer oder die vermieteten Zimmer sind Teil Ihres Hauptwohnsitzes.
- Sie stellen den Hauptwohnsitz des Mieters dar (oder seinen vorübergehenden Wohnsitz, wenn er Saisonarbeiter ist).
- Die Jahresmiete pro m² überschreitet nicht 213 € in der Region Île-de-France oder 157 € in den anderen Regionen.
Konkretes Beispiel: Für ein 10 m² großes Zimmer, das in Paris vermietet wird, beträgt die maximale Miete, um steuerfrei zu bleiben, 2.130 € pro Jahr, also etwa 177 € pro Monat.
Wenn Sie diese Obergrenzen überschreiten, verlieren Sie den Vorteil der Steuerbefreiung und müssen Ihre gesamten Mieteinnahmen angeben, wie im nachstehenden Fall Nr. 2.
Fall Nr. 2: Sie sind in der nicht-gewerblichen möblierten Vermietung (LMNP)
Dies ist die häufigste Situation für Roomlala-Gastgeber. Sie fallen unter den LMNP-Status (Location Meublée Non Professionnelle), wenn Ihre Mieteinnahmen aus möblierter Vermietung weniger als 23.000 € pro Jahr betragen oder wenn sie niedriger sind als die anderen Einkünfte Ihres Haushalts aus Erwerbstätigkeit.
Es gibt zwei Regelungen: die Micro-BIC-Regelung und die reale Besteuerung.
Die Micro-BIC-Regelung (die einfachste)
Die Micro-BIC-Regelung gilt automatisch, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Sie profitieren von einem pauschalen Freibetrag, der Ihre Kosten abdeckt, ohne dass Sie diese nachweisen müssen.
Die für die Einkünfte des Jahres 2025 geltenden Schwellenwerte und Freibeträge:
- Langfristige möblierte Vermietung (Wohngemeinschaft, klassische Vermietung): Schwellenwert von 77.700 €, Freibetrag von 50 %.
- Klassifizierte möblierte Ferienwohnung oder Gästezimmer: Schwellenwert von 77.700 €, Freibetrag von 50 % (die früheren 188.700 € und 71 % gelten seit dem Gesetz Le Meur vom 19. November 2024 nicht mehr).
- Nicht klassifizierte möblierte Ferienwohnung: Schwellenwert von 15.000 €, Freibetrag von 30 %.
Sie geben den Bruttobetrag an, den Sie erhalten haben (Mieten + eventuell dem Mieter in Rechnung gestellte Nebenkosten, ohne Kaution), in einem der folgenden Felder des Formulars 2042-C-PRO:
- Feld 5ND für den Steuerpflichtigen 1.
- Feld 5OD für den Steuerpflichtigen 2.
- Feld 5PD für eine unterhaltsberechtigte Person.
Die Verwaltung wendet automatisch den Ihrer Situation entsprechenden Freibetrag an. Sie müssen keine Berechnungen durchführen.
Die reale Besteuerung
Sie können sich für die reale Besteuerung entscheiden, wenn Ihre tatsächlichen Kosten (Darlehenszinsen, Arbeiten, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Abschreibungen der Immobilie und des Mobiliars) den pauschalen Freibetrag der Micro-BIC-Regelung übersteigen. Dies ist oft in den ersten Jahren nach einem Kauf interessant.
Diese Regelung erfordert die Führung einer Buchhaltung, was meist die Begleitung durch einen Steuerberater rechtfertigt. Die betroffenen Felder sind:
- Feld 5NA für den Steuerpflichtigen 1.
- Feld 5OA für den Steuerpflichtigen 2.
- Feld 5PA für eine unterhaltsberechtigte Person.
Fall Nr. 3: Sie sind in der gewerblichen möblierten Vermietung (LMP)
Sie wechseln automatisch in den LMP-Status (Location Meublée Professionnelle), wenn Ihre Jahreseinnahmen 23.000 € übersteigen und die anderen Einkünfte Ihres Haushalts aus Erwerbstätigkeit übertreffen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Die zu verwendenden Felder sind dann:
- Micro-BIC-Regelung: 5KP, 5LP oder 5MP je nach Steuerpflichtigem.
- Reale Besteuerung: 5KC, 5LC oder 5MC je nach Steuerpflichtigem.
Gut zu wissen: Die Regel der zwei aufeinanderfolgenden Jahre
Wenn Ihre Einnahmen den Schwellenwert der Micro-BIC-Regelung nur in einem Jahr überschreiten, bleiben Sie bei der Micro-BIC-Regelung. Der obligatorische Wechsel zur realen Besteuerung erfolgt nur, wenn Sie den Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) überschreiten.
Wie finden Sie den zu erklärenden Betrag?
Um die Gesamtsumme der Mieten zu erfahren, die Sie 2025 über Roomlala erhalten haben, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und sehen Sie sich den Verlauf Ihrer Transaktionen in Ihrem persönlichen Bereich an. Denken Sie daran:
- Die eventuell Ihren Mietern in Rechnung gestellten Nebenkosten mit einzubeziehen.
- Die Kautionen auszuschließen, da diese keine Einnahmen sind.
- Den erhaltenen Bruttobetrag vor Abzug eventueller Gebühren zu verwenden.
Wann müssen Sie die Erklärung abgeben?
Die Erklärung der Einkünfte von 2025 erfolgt im Frühjahr 2026, zusammen mit dem Rest Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Fristen variieren je nach Ihrem Wohnsitz-Département und der Art der Erklärung (Papierform oder online). Den offiziellen Kalender finden Sie auf der Website impots.gouv.fr.
Benötigen Sie Hilfe?
Die Besteuerung der möblierten Vermietung ändert sich regelmäßig und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei spezifischen steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Bei allen Fragen zu Ihrem Roomlala-Konto oder Ihren Transaktionen steht Ihnen unser Support-Team über den Kontaktbereich zur Verfügung.