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Semesterstart 2026 in der Schweiz: Der Boom des intergenerationellen Wohnens angesichts der Wohnungsnot

Von Claire Morel Aktualisiert am 05/08/2026

Die Suche nach einer Unterkunft kurz vor Beginn des neuen akademischen Jahres war schon immer eine Herausforderung, doch die Suche nach einer studentischen Unterkunft in der Schweiz 2026 gleicht mittlerweile einem echten Spießrutenlauf. Angesichts der Inflation, der kontinuierlich steigenden Mieten und der zunehmenden Verknappung von verfügbaren Studios in den großen Universitätsstädten stehen Studierende und ihre Familien oft ratlos da. Doch inmitten dieser beispiellosen Immobilienkrise zeichnet sich ein Hoffnungsschimmer ab: Solidarität. Bei Roomlala beobachten wir einen echten Wandel in der Lebensweise, bei dem intergenerationelles Zusammenwohnen und das Wohnen in einer Unterkunft beim Gastgeber nicht mehr als Notlösungen, sondern als nachhaltige, wirtschaftliche und zutiefst menschliche Lösungen angesehen werden. Eine Analyse eines Trends, der die Landschaft der studentischen Unterkünfte in der Schweiz zum Semesterstart 2026 neu gestaltet.

Wohnungsknappheit in der Schweiz: Eine alarmierende Bilanz zum Semesterstart 2026

Die Lage auf dem Schweizer Immobilienmarkt war noch nie so angespannt. Nach den neuesten, vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bestätigten Statistiken verschärft sich die Wohnungsknappheit in der Schweiz zum Semesterstart 2026 signifikant. Experten gehen davon aus, dass sich diese strukturelle Krise aufgrund des verlangsamten Wohnungsneubaus und des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums in den urbanen Zentren fortsetzen wird, ohne dass eine rasche Besserung in Sicht ist.

Ebenfalls interessant: Wohnungsknappheit bei Studierenden in der Schweiz: Die Unterkunft beim Gastgeber als überlebenswichtige Lösung für 2026, Wohngemeinschaft in Wallonien: Die neuen Mietregeln für junge Berufstätige im Jahr 2026 und Neue CIN-Sanktionen in Italien: Warum Gastgeber 2026 auf Wohngemeinschaften setzen

Die Zahlen sprechen für sich und verdeutlichen den Ernst der Lage. In den wichtigsten Universitätsstädten des Landes haben die Leerwohnungsziffern kritische Werte erreicht, die weit unter dem natürlichen Gleichgewichtsschwellenwert von 1,5 % liegen. In Genf stagniert dieser Wert bei etwa 0,34 %, was die Suche nach einem einfachen Studio für junge Menschen mit begrenztem Budget nahezu unmöglich macht. In Zürich ist die Situation mit einer Quote von 0,48 % ebenso alarmierend, während Lausanne zwischen 0,4 % und 0,6 % schwankt. Für Studierende bedeutet dies oft, sich bei der kleinsten Wohnungsbesichtigung gegen Dutzende andere Bewerber durchsetzen zu müssen.

Angesichts dieser Realität sind die Folgen für die Studierenden gravierend: intensiver Stress kurz vor Semesterbeginn, das Akzeptieren von ungesunden oder überteuerten Wohnungen oder die Notwendigkeit, weit entfernt von den Campus zu wohnen, was die täglichen Pendelzeiten erheblich verlängert. Diese Wohnungsunsicherheit wirkt sich direkt auf den akademischen Erfolg und die psychische Gesundheit der jungen Menschen aus. In diesem Kontext der Dringlichkeit gewinnen innovative und solidarische Alternativen, die auf der Optimierung des bestehenden Wohnraums basieren, an Bedeutung.

Bei Roomlala sind wir davon überzeugt, dass die Lösung teilweise in den bereits bestehenden Wohnungen liegt. Tausende Zimmer stehen leer in Wohnungen oder Häusern, die von Senioren oder Familien bewohnt werden, deren Kinder bereits ausgezogen sind. Diese ungenutzten Räume mit der studentischen Nachfrage in Verbindung zu bringen, ist heute eine absolute Notwendigkeit, um den traditionellen Schweizer Mietmarkt zu entlasten.

Intergenerationelle Wohngemeinschaft: Die solidarische Lösung, die überzeugt

Angesichts der Immobilienkrise erweist sich die intergenerationelle Wohngemeinschaft als eine wichtige und unmittelbare Antwort. Das Konzept ist einfach: Ein Senior (oder eine Familie) mit einem freien Zimmer nimmt einen Studierenden auf. Im Gegenzug für eine sehr moderate Miete oder sogar kostenloses Wohnen verpflichtet sich der Studierende, eine beruhigende Anwesenheit und einige kleine Dienstleistungen anzubieten. Es ist ein Modell, das auf gegenseitiger Hilfe, Respekt und Teilen basiert und immer mehr Schweizer überzeugt.

Dieses Modell reagiert hervorragend auf eine doppelte gesellschaftliche Problematik. Einerseits bietet es eine günstige, komfortable und sichere Unterkunft für Studierende, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden. Andererseits hilft es, die Isolation von älteren Menschen zu durchbrechen, ein stilles Übel, das viele Senioren in der Schweiz betrifft. Das Zusammenleben bringt Leben ins Haus, fördert den Austausch zwischen den Generationen und ermöglicht es älteren Menschen oft, länger und unter besseren Bedingungen in ihrem eigenen Zuhause zu leben.

Das Programm 1h pro m² - Ein Student unter meinem Dach

Unter den Initiativen, die diese Begeisterung in der Schweiz perfekt veranschaulichen, ist das Programm '1h pro m² - Ein Student unter meinem Dach', das besonders im Kanton Genf aktiv ist und von Netzwerken wie Intergeneration.ch unterstützt wird, ein leuchtendes Beispiel. Das Prinzip dieses Programms ist genial und fair: Der Studierende erhält ein Zimmer kostenlos oder zu einem symbolischen Preis und widmet im Gegenzug eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat (entsprechend der Fläche seines Zimmers) der Unterstützung seines Gastgebers.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Wenn der Studierende ein 15 Quadratmeter großes Zimmer bewohnt, verpflichtet er sich zu 15 Stunden Anwesenheit oder Hilfe pro Monat. Diese Stunden haben in keiner Weise mit medizinischer Pflege zu tun, sondern eher mit Momenten des Teilens oder täglichen Hilfen: Gemeinsames Essen, kleine Einkäufe erledigen, den Senior in die Computerwelt einführen, im Garten helfen oder einfach bei einer Tasse Tee plaudern. Dieser klare und im Voraus definierte Rahmen hilft, Missverständnisse zu vermeiden und garantiert eine gesunde Beziehung.

Bei Roomlala erleichtern wir den Zugang zu dieser Art von Vereinbarungen. Unsere Plattform ermöglicht es Gastgebern, ihre Erwartungen in ihrer Anzeige genau zu beschreiben, sei es eine einfache Vermietung gegen Miete oder ein Modell des Dienstleistungsaustauschs. Wir stellen sichere Nachrichten-Tools zur Verfügung, damit beide Parteien sich kennenlernen und ihre Kompatibilität sicherstellen können, bevor sie sich verpflichten.

Die konkreten Vorteile für Gastgeber und Mieter

Für den Studierenden, der sich für eine Unterkunft beim Gastgeber zum Semesterstart entscheidet, sind die finanziellen Vorteile enorm. In Städten, in denen ein Studio selten für weniger als 1000 CHF pro Monat vermietet wird, ermöglicht es die Suche nach einem Zimmer beim Gastgeber für 400 bis 600 CHF (oder weniger bei erbrachten Dienstleistungen), das Wohnbudget zu halbieren. Zudem sind in der Regel die Nebenkosten (Wasser, Strom, Internet) enthalten, was böse Überraschungen am Monatsende vermeidet.

Für den Gastgeber steht über den finanziellen Aspekt hinaus, der dabei hilft, die Rente aufzubessern oder die Wohnkosten zu amortisieren, der menschliche Aspekt im Vordergrund. Zu wissen, dass abends jemand im Haus ist, vermittelt ein enormes Sicherheitsgefühl. Es ist auch eine Gelegenheit, eigene Erfahrungen weiterzugeben, die Kultur der jungen Generation zu entdecken und sich nützlich zu fühlen. Viele schöne Freundschaftsgeschichten entstehen so jedes Jahr durch diese Wohngemeinschaften.

Um den Erfolg dieses menschlichen Abenteuers zu garantieren, empfehlen wir immer, von den ersten Tagen an eine 'Wohngemeinschafts-Charta' aufzustellen. Dieses informelle Dokument, das den Mietvertrag ergänzt, ermöglicht es, die Regeln des Zusammenlebens festzulegen: Zeiten, Nutzung der Gemeinschaftsräume (Küche, Bad), Lärmmanagement und Modalitäten für Einladungen von Freunden. Eine transparente Kommunikation ist der Grundstein für eine gelungene intergenerationelle Wohngemeinschaft.

Unterkunft beim Gastgeber zum Semesterstart: Gebrauchsanweisung und Schweizer Rechtsrahmen

Einen Studierenden bei sich aufzunehmen, erfordert Vorbereitung, insbesondere aus rechtlicher Sicht. Wenn Sie Mieter Ihrer Wohnung sind (was bei einem Großteil der Bevölkerung in der Schweiz der Fall ist), erlaubt Ihnen das Gesetz, ein Zimmer unterzuvermieten, jedoch unter strengen Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Vermieter zu vermeiden.

Nach Schweizer Recht (Obligationenrecht) muss ein Mieter, der einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, zwingend die vorherige Zustimmung seines Vermieters einholen. Seien Sie unbesorgt, der Vermieter kann diese Untervermietung nur in sehr spezifischen Fällen verweigern: wenn Sie sich weigern, ihm die Bedingungen der Untervermietung mitzuteilen, wenn diese Bedingungen im Vergleich zu Ihrem eigenen Mietvertrag missbräuchlich sind oder wenn die Untervermietung für den Vermieter wesentliche Nachteile darstellt (z. B. eine Überbelegung der Wohnung).

Der entscheidende Punkt betrifft die Festlegung der Miete. Das Schweizer Gesetz ist sehr klar: Die Untervermietung darf dem Hauptmieter keinesfalls einen missbräuchlichen Gewinn einbringen. Die vom Studierenden verlangte Miete muss anteilig zur belegten Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung berechnet werden, zuzüglich einer fairen Beteiligung an den Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet) und eines kleinen Aufschlags (in der Regel zwischen 10 und 20 %), wenn das Zimmer möbliert vermietet wird.

Hier ist ein konkretes Anwendungsbeispiel, um es gut zu verstehen: Stellen Sie sich vor, Sie mieten eine 100 m² große Wohnung in Lausanne für 2000 CHF pro Monat inklusive Nebenkosten. Sie möchten ein möbliertes 15 m² großes Zimmer an einen Studierenden untervermieten. Das Zimmer macht 15 % der Gesamtfläche aus, was etwa 300 CHF Ihrer Grundmiete entspricht. Wenn man den Zugang zu den Gemeinschaftsräumen (Küche, Wohnzimmer, Bad) und die Abschreibung der Möbel hinzufügt, wird eine Miete von 450 bis 500 CHF pro Monat als absolut legal und fair angesehen. Bei Roomlala begleiten wir Sie, indem wir Ihnen Mietvertragsmodelle zur Verfügung stellen, die an die Schweizer Besonderheiten angepasst sind, um Ihr Vorgehen abzusichern.

Steuern und Sozialleistungen: Was Sie vor der Untervermietung wissen müssen

Der finanzielle Aspekt der Vermietung eines Zimmers beim Gastgeber bringt auch steuerliche und administrative Verpflichtungen mit sich, die nicht vernachlässigt werden sollten. In der Schweiz stellen Einkünfte aus der Vermietung oder Untervermietung eines Zimmers ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Daher müssen sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter der Rubrik Immobilienerträge oder sonstiges Einkommen gemäß den Richtlinien Ihres Kantons zwingend angegeben werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie die mit dieser Vermietung verbundenen Kosten (anteiliger Anteil Ihrer eigenen Miete, wenn Sie Mieter sind, Unterhaltskosten, Abschreibung der Möbel) von diesen Einkünften abziehen können. In den meisten Fällen, wenn Sie die Regel gegen missbräuchliche Gewinne einhalten, wird der steuerpflichtige Nettogewinn null oder sehr gering sein, was Ihre gesamte steuerliche Belastung nicht wesentlich beeinflussen wird.

Ein wichtiger Punkt, auf den man achten sollte, betrifft Senioren, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV beziehen. Es ist entscheidend zu wissen, dass Einkünfte aus der Vermietung eines Zimmers bei der Berechnung Ihres massgebenden Einkommens berücksichtigt werden können. Ein entgeltliches Zusammenwohnen könnte daher in einigen Fällen zu einer Kürzung Ihrer Ergänzungsleistungen führen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Beginn bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse zu melden, um eine Simulation durchzuführen und die genauen Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation zu prüfen.

Um sicherzustellen, dass die Erfahrung stressfrei bleibt, ist es schließlich unerlässlich, die Vereinbarung in einem schriftlichen Vertrag zu formalisieren. Dieser Vertrag muss die Miethöhe, die enthaltenen Nebenkosten, die Mietdauer, die Kündigungsbedingungen und die Höhe der Mietkaution festlegen. Wenn Sie eine vertrauenswürdige Plattform wie Roomlala nutzen, profitieren Sie von einem sicheren Rahmen: Zahlungen werden online abgewickelt, die Profile der Studierenden werden überprüft und wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, damit Sie dieses schöne menschliche Abenteuer für den Semesterstart 2026 in aller Ruhe beginnen können.

Häufig gestellte Fragen

Quelles sont les prévisions pour le logement étudiant en Suisse à la rentrée 2026 ?
La pénurie s'aggrave avec des taux de vacance locative très bas (0,34% à Genève, 0,48% à Zurich). L'Office fédéral du logement anticipe une poursuite de la crise, rendant la recherche de studios très difficile pour les étudiants.
Qu'est-ce que le programme 1h par m² en Suisse ?
C'est une initiative solidaire où un étudiant est logé gratuitement ou à très bas prix chez un senior, en échange de quelques heures d'aide hebdomadaire équivalentes à la surface de sa chambre (ex: 15h par mois pour 15m²).
Un locataire suisse a-t-il le droit de sous-louer une chambre à un étudiant ?
Oui, le droit suisse autorise la sous-location d'une chambre, à condition d'obtenir l'accord préalable du bailleur ou de la régie, et de ne pas réaliser de profit abusif sur le loyer demandé à l'étudiant.
Faut-il déclarer les revenus d'une chambre louée chez l'habitant aux impôts suisses ?
Oui, les revenus tirés de la sous-location ou de la location d'une chambre chez l'habitant doivent être déclarés. Les seniors percevant des Prestations Complémentaires (PC) doivent également vérifier l'impact de ce revenu auprès de leur caisse de compensation.

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